Alte Fenster prägen das Gesicht eines Baudenkmals wie kaum ein anderes Bauteil – ihr Austausch will deshalb gut überlegt und mit der Denkmalbehörde abgestimmt sein. Die Kunst liegt darin, den historischen Charakter zu bewahren und trotzdem von moderner Technik zu profitieren. Als traditionsbewusster Familienbetrieb mit Schreinerei-Wurzeln beraten wir Sie herstellerunabhängig – wir empfehlen also nicht das Fenster eines bestimmten Herstellers, sondern die Lösung, die zu Ihrem Denkmal, den Auflagen und Ihrem Budget wirklich am besten passt. Für Eigentümer, Bauherren und Planer im Großraum München, Ebersberg, Markt Schwaben und Erding, bieten wir alles aus einer Hand.
Im Denkmal gelten andere Regeln als im Neubau: Nicht die reine Effizienz entscheidet, sondern das Zusammenspiel aus Optik, Auflagen und Technik. Was möglich ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen und der zuständigen Behörde.
Änderungen an denkmalgeschützten Fenstern sind genehmigungspflichtig. Was zulässig ist – vom originalgetreuen Nachbau bis zur denkmalgerechten Ertüchtigung – legt die untere Denkmalschutzbehörde fest. Wir kennen den Ablauf und bereiten die nötigen Unterlagen mit Ihnen vor.
Sprossenteilung, Profilbreiten, Farbton und Beschläge prägen den Charakter. Als Schreinerbetrieb fertigen wir Fenster an, die dem Original in Form und Detail entsprechen – bis hin zu aufgesetzten oder glasteilenden Sprossen und passenden Griffen.
Moderne Verglasung spart Energie, darf die Optik aber nicht zerstören. Oft ist eine denkmalgerechte Ertüchtigung der bessere Weg als der komplette Austausch – etwa durch schlanke Isoliergläser oder die Aufwertung vorhandener Kastenfenster.
Undichte historische Fenster treiben die Heizkosten in die Höhe. Eine denkmalgerechte Sanierung mit besserer Verglasung senkt den Verbrauch ohne den Charakter zu verändern.
Gerade Baudenkmäler stehen häufig an innerstädtischen, lauten Lagen. Kastenfenster bieten von Haus aus hervorragenden Schallschutz, und auch einbruchhemmende Beschläge lassen sich denkmalgerecht integrieren.
Historische Fenster sind selten genormt. Bögen, Sonderformen und ungewöhnliche Maße fertigen wir passgenau – ein Vorteil unserer eigenen Schreinerei-Tradition.
Ein Baudenkmal verträgt keine Schemalösung. Deshalb beginnen wir mit einer genauen Bestandsaufnahme vor Ort und klären früh, was die Denkmalbehörde erwartet. Auf dieser Grundlage entscheiden wir gemeinsam, ob sich die vorhandenen Fenster ertüchtigen lassen oder ein originalgetreuer Nachbau sinnvoller ist. Wir übernehmen Aufmaß, die Anfertigung passgenauer Fenster, den fachgerechten Ausbau der Altfenster, den Einbau, die Beiputzarbeiten an den Leibungen und die komplette Entsorgung samt Bauschutt. Ein persönlicher Ansprechpartner koordiniert das gesamte Projekt – so gibt es keine Schnittstelle, an der Verantwortung verloren geht.
Im Denkmalschutz führt der Weg meist über Holz und historische Bauformen. Welche Lösung zulässig und sinnvoll ist, stimmen wir mit Ihnen und der Behörde ab.
Die erste Wahl im Denkmal. Kastenfenster mit zwei hintereinanderliegenden Ebenen bewahren die historische Optik und bieten zugleich hervorragenden Schallschutz; Stilfenster bilden klassische Profile und Sprossen originalgetreu nach.
Der Werkstoff, der zum Baudenkmal passt: natürliche Optik, individuelle Profilierung und die Möglichkeit, Form und Farbton exakt am Original auszurichten.
Wo die Behörde es zulässt und die Wetterseite geschützt werden soll: warmes Holz nach innen, wartungsarme Aluminiumschale nach außen, bei sehr guten Dämmwerten.
Ein Fenster ist selten allein die ganze Lösung. Ergänzende Ausstattungen liefern wir im selben Projekt mit – im Denkmal allerdings immer nur, soweit die Auflagen es erlauben.
Was am Denkmal möglich ist, klären wir vor der Ausführung verbindlich – damit es später keine bösen Überraschungen mit der Behörde gibt.
Zusätzlicher Wärme- und Einbruchschutz sowie Verschattung. An denkmalgeschützten Fassaden sind außenliegende Rollläden häufig nicht zulässig; wir prüfen mit der Behörde, welche Verschattung infrage kommt.
Wo Rollläden zulässig sind, lassen sie sich auf Wunsch motorisieren und zentral steuern.
„Am Denkmal gibt es keine Lösung von der Stange. Wir empfehlen herstellerunabhängig, was Ihr Gebäude, die Auflagen und Ihr Budget zusammenbringt – und begleiten Sie von der Abstimmung mit der Behörde bis zum fertigen Einbau mit einem festen Ansprechpartner.“
Ihr Rumpfinger-Team
Auch im Denkmal spielen die klassischen Fensterthemen eine Rolle – hier finden Sie die Details, Kennwerte und Modellempfehlungen:
Ja, aber nur mit Genehmigung. Änderungen an einem Baudenkmal sind genehmigungspflichtig, die untere Denkmalschutzbehörde entscheidet über den zulässigen Umfang. Oft ist ein originalgetreuer Nachbau oder eine Ertüchtigung möglich. Wir klären das früh mit Ihnen und bereiten die Abstimmung mit der Behörde vor.
Die Genehmigung müssen Sie als Eigentümer einholen, wir unterstützen Sie aber dabei. Wir liefern die nötigen technischen Angaben und Zeichnungen und stimmen die Ausführung so ab, dass sie den Anforderungen entspricht. Für rechtsverbindliche Auskünfte bleibt die Behörde die maßgebliche Stelle.
In den meisten Fällen nicht. Denkmalbehörden verlangen in der Regel Materialien und Profile, die dem Original entsprechen – das ist fast immer Holz. Wir beraten Sie herstellerunabhängig, welche Bauform und Verglasung für Ihr Denkmal zulässig und sinnvoll ist.
Über denkmalgerechte Wege: schlanke Isoliergläser, die in historische Profile passen, die Aufwertung vorhandener Kastenfenster oder ein Nachbau mit verbesserter Verglasung. Ein vollwertiger Dreifach-Standard wie im Neubau ist selten das Ziel – wichtiger ist die spürbare Verbesserung bei erhaltenem Erscheinungsbild.
Nicht generell, aber sie sind oft die bevorzugte Lösung: Sie entsprechen der historischen Bauweise vieler Gebäude und bieten nebenbei sehr guten Schallschutz. Ob Kastenfenster, Stilfenster oder ein anderer Nachbau gefordert ist, hängt vom jeweiligen Denkmal und der Behörde ab.
Ja, für Baudenkmäler gibt es besondere Fördermöglichkeiten und steuerliche Abschreibungen für denkmalpflegerische Maßnahmen. Voraussetzung ist meist die Abstimmung mit der Denkmalbehörde vor Beginn der Arbeiten. Die konkreten Bedingungen klären Sie am besten mit der Behörde und Ihrem Steuerberater – wir liefern die nötige fachliche Grundlage.
Sie planen neue Fenster für ein denkmalgeschütztes Gebäude? Vereinbaren Sie eine unverbindliche Objektbegehung – wir nehmen vor Ort Maß, klären die Möglichkeiten und begleiten Sie bei der Abstimmung mit der Behörde. Oder besuchen Sie unsere Ausstellung in Hohenlinden, wo Sie Profile, Verglasungen und Beschläge in der Praxis erleben.